Vermittlungsverein /
Tierschutzverein
Als Betreiber eines Vermittlungsvereins oder eines Tierschutzvereins ist die
Absicherung durch eine Betriebs- und Vereinshaftpflicht unabdingbar.
Bei eigenem Gelände und Gebäuden sind Sie in der Betriebshaftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer geschützt, wenn Dritte einen Schaden erleiden. Zum Beispiel bei einem Verstoß gegen die Pflichten
- bauliche Instandhaltung
- angemessene Beleuchtung
- Reinigung und Bestreuung der Gehwege u.v.m.
Inhalt | Jahresbeitrag |
Tierschutzverein ohne Tierhalterhaftpflicht | 105,90 € |
Tierschutzverein mit bis zu 10 Plätzen | 210,89 € |
Tierschutzverein mit bis zu 25 Plätzen | 369,00 € |
Tierschutzverein mit bis zu 50 Plätzen | 526,99 € |
Vereinskasino | 45,92 € |
Die genannten Jahresbeiträge gelten nur bei 3-jähriger Laufzeit. Bei
kürzeren Vertragslaufzeiten entfällt der Laufzeitrabatt. Alle genannten Beiträge
enthalten bereits 19 % Versicherungssteuer.
Leistungsübersicht der Betriebshaftpflicht
Vereinshaftpflicht, auch Schäden durch Mitglieder des Vereins, wenn sie für den Verein tätig sind | ![]() |
Spaziergänger (mit versichertem Tierheimhund) | ![]() |
Einfangen verwilderter Katzen in Deutschland | ![]() |
Rettung von Auslandshunden, der Versicherungsschutz beginnt an der Grenze zu Deutschland bzw. bei übergabe auf einem deutschen Flughafen | ![]() |
Sachschäden in der Pflegestelle des Tieres begrenzt auf 5.000 € mit 350 € SB | ![]() |
Schäden an Dritten, die die Pflegestelle besuchen | ![]() |
Veranstaltungshaftpflicht, inkl. Vor- und Nacharbeiten bis zu 2 Tagen, Verwendung von Böllern, Mörsern, Schallkanonen und dergleichen, Kleiderschäden durch Schmutz oder Farbe von Tribünen, Schäden an für die Veranstaltung geliehenen Sachen (SB 10%, min. 150 €), Abgabe von Speisen u. Getränken, vom VN selbst betriebene Hüpfburg/Spielplatz, Schlüsselverlust bis 15.000 € | ![]() |
Sollte etwas passieren, prüfen wir zunächst, ob eine Schadenersatzpflicht besteht und schützen Sie -- notfalls auch gerichtlich -- vor unberechtigten Forderungen. Bei berechtigten Forderungen zahlen wir schnell und unbürokratisch und zwar bis zu einer Deckungssumme von 15 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Ich interessiere mich für folgende Versicherungen. Bitte stellen Sie mir die gewünschten Informationen sowie die benötigten Unterlagen zur Verfügung.
Mit Absenden dieser Seite schließen Sie keine Versicherung ab. Sie erhalten lediglich die entsprechend Ihren Angaben benötigten Unterlagen und Informationen zugesandt. Erst die Rücksendung der Formulare stellt eine Vertragserklärung dar.
Stand 03/2020